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SWI 4, April 2018, Seite 184

Kommissionsvorschläge zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Die Europäische Kommission hat am einen lang- und eine kurzfristigen Vorschlag zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft vorgelegt: Mitgliedstaaten sollen in Zukunft in ihrem Hoheitsgebiet erwirtschaftete Gewinne auch ohne physische Präsenz eines Unternehmens besteuern dürfen. Eine „digitale Präsenz“ bzw „virtuelle Betriebsstätte“ soll bei Vorliegen eines der folgenden drei Kriterien gegeben sein: jährliche Erträge von mehr als 7 Mio Euro in einem Mitgliedstaat; mehr als 100.000 Nutzer in einem Steuerjahr in einem Mitgliedstaat; mehr als 3.000 Geschäftsverträge über digitale Dienstleistungen zwischen dem Unternehmen und gewerblichen Nutzern in einem Steuerjahr. Eine indirekte „Übergangssteuer“ soll Erträge erfassen, die derzeit steuerlich kaum greifbar sind: Verkauf von Online-Werbeflächen; digitale Vermittlungsgeschäfte zwischen Nutzern; Verkauf von Daten aus Nutzerinformationen. Die – zB 3%ige – Steuer soll dort erhoben werden, wo die Nutzer ansässig sind, und nur für Unternehmen mit jährlichen weltweiten Gesamterträgen von 750 Mio Euro und EU-Erträgen von 50 Mio Euro gelten.

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