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OGH: Löschung Kapitalgesellschaft
• 1. Wird die beklagte Kapitalgesellschaft während eines anhängigen Prozesses gelöscht, ist das Verfahren auf Begehren des Klägers fortzusetzen.
• 2. Strebt der Kläger hingegen nicht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die gelöschte Gesellschaft an, ist die Klage zurückzuweisen und das bisherige Verfahren für nichtig zu erklären. – (§ 239 Abs. 3 ZPO, Art. 6 Abs. 1 MRK)
( 8 Ob A 2344/96 – verstärkter Senat)