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Unternehmensbezogener Bestandschutz
• Unternehmensbezogener Bestandschutz (§ 10 Abs. 3 MSchG)
9 Ob A 145/98 h, in: ARD 4959/1/98; DRdA 1/99 (Februar), 76: Anmerkung von Anton Spenling.
Auch der Kündigungsschutz einer im Mutterschutz befindlichen Arbeitnehmerin ist wie bei Betriebsräten und Präsenzdienern unternehmens- und nicht betriebsbezogen zu beurteilen. Das bedeutet, daß das Arbeitsgericht die Zustimmung zur Kündigung nur dann erteilen darf, wenn es nach einer Betriebseinschränkung ohne Schaden für den Betrieb unmöglich ist, die Arbeitnehmerin im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens weiter zu beschäftigen. Anzumerken ist, daß das OLG Wien (ARD 4921/11/98) den Bestandschutz entsprechend dem Gesetzeswortlaut (!) noch gegenteilig, nämlich rein betriebsbezogen, beurteilt hat. Der OGH hat jedoch den Gesetzgeber für so schlampig gehalten, daß er ihm eine planwidrige Gesetzeslücke unterstellte, die nun interpretativ geschlossen wurde.