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Dienstverhältnis von wesentlich beteiligten Gesellschaftern
• Dienstverhältnis von wesentlich beteiligten Gesellschaftern (§ 47 Abs. 2 EStG, § 41 Abs. 2 FLAG)
und 98/13/0159, ARD 5022/24/99.
Daß nach dem Gesamtbild der Verhältnisse bei einem wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ein Dienstverhältnis anzunehmen wäre, kann nicht allein auf S. 200die Annahme gestützt werden, daß die Erfüllung der dem Geschäftsführer übertragenen Aufgaben eine faktische Eingliederung in den betrieblichen Ablauf in zeitlicher, örtlicher und organisatorischer Hinsicht erfordert.
Anm.: Der VwGH hat den Bescheid nur infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Doch läßt dieses Urteil auch hoffen, daß zumindest in besonderen Konstellationen auch inhaltlich Chancen bestehen (z. B. keine Betriebseingliederung, Unternehmerrisiko durch erfolgsabhängiges Entgelt, keine laufende Entgeltauszahlung siehe dazu zuletzt: Sedlacek, in: ASoK 1998, 344 – 346 sowie in: ASoK-Sonderheft „SV von Personengesellschaftern", 1998, 54 ff.). Der Weg zum Verfassungsgerichtshof scheint hingegen weniger erfolgversprechend, wenn man den Beschluß des VfGH (, B 1390/97-3, in: ÖStZ 15/98 v. , 369) bedenkt: Ablehnung der Behandlung einer Bes...