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Firmenpension und vorzeitige Alterspension eines Gesellschafter-Geschäftsführers
• Firmenpension und vorzeitige Alterspension eines Gesellschafter-Geschäftsführers (§ 253 b Abs. 1 Z 4 ASVG)
10 Ob S 330/98 x, ARD 5019/9/99
Eine Betriebspension ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer, der auf die Gestaltung seiner Pensions- und Geschäftsführerverträge Einfluß nehmen könnte, i. Z. m. der Beurteilung seines Anspruchs auf vorzeitige Alterspension als Erwerbseinkommen zu betrachten, das seinem unter der Geringfügigkeitsgrenze liegenden Geschäftsführerbezug zuzurechnen ist, so daß insgesamt die Voraussetzungen für die vorzeitige Alterspension nicht gegeben sein können.
Anm.: Zur Vermeidung jedweder Probleme ist daher unbedingt zu empfehlen, für den gesamten fraglichen Zeitraum die Stellung als handelsrechtlicher Geschäftsführer aufzugeben.