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Angleichung von Arbeitern und Angestellten
Am wurden im Nationalrat Maßnahmen zur Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten beschlossen und in BGBl I 2017/153, ausgegeben am , kundgemacht. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die geänderten Bestimmungen.
Überblick
Die Angleichung betrifft folgende Bereiche:
Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Unglücksfall;
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit;
Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung aus anderen Gründen;
Kündigungsfristen und -termine.
Die vorgenommenen Änderungen bestehen aber nicht bloß darin, die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen miteinander zu harmonisieren, sondern es wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen. Überdies wurden die für Lehrlinge geltenden Entgeltfortzahlungsvorschriften des BAG modifiziert. Auf Änderungen im Gutsangestelltengesetz und im Landarbeitsgesetz wird im Folgenden nicht eigens eingegangen.
Entgeltfortzahlung bei Krankheit
§ 8 AngG (für Angestellte) und § 2 EFZG (für Arbeiter) regeln den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderungen wegen Krankheit oder Unglücksfall (Unfall), sofern die Dienstverhinderung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Nach § 8 Abs 1 AngG und § 2 Abs 1 EFZG gebührt dieser Anspruch – wie bisher – jede...