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EU-Teilzeitvereinbarung - kein gutes Omen für die Zukunft der europäischen Verhandlungsebenen
• EU-Teilzeitvereinbarung - kein gutes Omen für die Zukunft der europäischen Verhandlungsebenen
Am ist die Teilzeitvereinbarung der europäischen Sozialpartner im Exekutivausschuß des Europäischen Gewerkschaftsbundes mit der nötigen qualifizierten Mehrheit verabschiedet und am von den europäischen Repräsentanten der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseite unterzeichnet worden. Die Sozialpartner ersuchen die EU-Kommission, die Rahmenvereinbarung dem (Minister-)Rat vorzulegen, der sie durch Beschluß verbindlich machen kann. Kreimer-de Fries (ArbuR 1997, 314) setzt sich kritisch damit auseinander, worin der materielle Kern dieser Vereinbarung besteht und was ihr Abschluß für die Perspektive des noch in den ersten Anfängen steckenden europäischen Arbeitsbeziehungs- und Kollektivvertragssystems bedeutet.