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OGH: Mischbetrieb i. S. d. Kollektivvertrages für Handelsangestellte
• Das Vorliegen eines Mischbetriebes i. S. d. Kollektivvertrags für Handelsangestellte ist bezogen auf einzelne funktionale Einheiten und Abteilungen festzustellen. Für organisatorisch getrennte Betriebsabteilungen ist nämlich ähnlich wie bei der Kollision von Kollektivverträgen die Anwendung verschiedener Kollektivverträge und daher auch verschiedener Gehaltstafeln möglich. - (§§ 9 und 10 ArbVG; KollV für Handelsangestellte [Gehaltstafeln])
( 9 Ob A 184/97 t)