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OGH: Befristetes Dienstverhältnis
• Das kommentarlose Unterfertigen des Dienstgeberkündigungsschreibens durch den Dienstnehmer, in dem eine bestimmte Kündigungsfrist trotz der vereinbarten Befristung des Dienstverhältnisses angeführt ist, bedeutet bei dem Grundsatz, daß an ein konkludentes Verhalten der Arbeitsvertragspartei ein strenger Maßstab anzulegen ist, nicht die Annahme eines Einverständnisses zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. - (§ 863 ABGB)
( 9 Ob A 155/97 b)