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ASoK 11, November 1997, Seite 364

OGH: Lehrverhältnis / Auflösung

Tätlichkeiten eines Lehrlings gegenüber einem Arbeitskollegen als Reaktion auf dessen tätliche Angriffe, wobei sich die Folgen dieser Übergriffe auf Schwellungen im Kopfbereich beschränken, bilden keinen Entlassungsgrund gemäß § 15 Abs. 3 lit. a oder b BAG. - (§ 15 Abs. 3 lit. a und b BAG)

( 9 Ob A 101/97 m)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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