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Herbst-Novelle 1997 zum Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz
Abweichungen von der Wochenfreizeit durch Kollektivverträge möglich
Die mit in Kraft getretenen Bestimmungen im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG) über die Wochenfreizeit von Jugendlichen (BGBl. I 79/1997), haben in einigen Zweigen der Wirtschaft zu massiven Problemen geführt. Ziel dieser neuerlichen Änderung des KJBG ist es, unter Ausnutzung der Spielräume der Richtlinie 94/33/EG des Rates vom über den Jugendarbeitsschutz diese Probleme zu bereinigen. Die Interessen der Jugendlichen sollen dabei ebenfalls gewahrt werden. Abweichungen von der Wochenfreizeit im Ausmaß von zwei Kalendertagen sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch Kollektivverträge möglich sein, da diese die besonderen Bedingungen der einzelnen Branchen am besten beurteilen können.
Diese Neuregelungen sind mit in Kraft getreten.
NachtruheJugendliche dürfen grundsätzlich in der Nachtzeit von 20 bis 6 Uhr nicht beschäftigt werden. Bei den im KJBG enthaltenen Ausnahmen wurden lediglich Anpassungen an das neue Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (BGBl. I 108/1997) vorgenommen. Jugendliche, die im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ausgebildet werden, dürfen im letzten Jahr ihrer Ausbildung, soweit dies für die Erreichung des Ausbildungszweckes e...