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Schlichtungsstellen im Dienstvertrag
Unzulässigkeit des Rechtswegs?
Ein Berufsfußballer klagte seinen ehemaligen Verein nach Auflösung des Dienstverhältnisses auf Bezahlung restlicher von ihm behaupteter Ansprüche. Im mit dem beklagten Verein abgeschlossenen Spielervertrag hatte er sich unter anderem ausdrücklich den Satzungen des Österreichischen Fußballbundes und der Österreichischen Fußballbundesliga unterworfen. § 21 der Statuten des Österreichischen Fußballbundes sieht vor, daß die Inanspruchnahme von Gerichten auf Grund der österreichischen Rechtsordnung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist, jedoch vorerst die verbandsinterne Schlichtungsstelle in Anspruch genommen werden muß. Der Kläger hat diese Schlichtungsstelle nicht angerufen, sondern sofort die gerichtliche Klage eingereicht.
Der beklagte Fußballverein wandte unter anderem ein, daß der Kläger ohne Ausschöpfung der im Spielervertrag vereinbarten Schlichtungsmöglichkeit sofort seine Ansprüche bei Gericht eingeklagt habe und diese Vorgangsweise nach dem Vertrag unzulässig sei. Nachdem die beiden Unterinstanzen dem Einwand des beklagten Fußballvereines folgend die Klage abgewiesen hatten, hat der Kläger Revision beim Obersten Gerichtshof eingelegt und vor allem vorgebracht, daß die vorlie...