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ASoK 11, November 1997, Seite 343

Generelles Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer beiBetriebsübergang?

Sieglinde Gahleitner

Mit seiner Entscheidung vom , 8 Ob A 105/97 t, hat der Oberste Gerichtshof die Diskussion um das Bestehen eines generellen Widerspruchsrechtes der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang neu entfacht. Der OGH hatte im Anlaßfall allerdings den Sonderfall eines besonders kündigungsgeschützten Betriebsratsmitgliedes zu beurteilen, dessen Arbeitsverhältnis aufgrund einer Ausgliederung eines Betriebsteiles auf den neuen Inhaber übergegangen wäre, wobei im verselbständigten Betriebsteil lediglich drei Mitarbeiter beschäftigt waren. In diesem Fall hat der OGH ein Widerspruchsrecht des Betriebsratsmitglieds gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses bejaht und darüber hinaus folgende wesentliche Aussagen getroffen:

Die Entscheidungsgründe des OGH

„Nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom , verbundene Rechtssachen C-132/91, C-138/91 und C-139/91, Grigorios Katsikas gegen Angelos Konstaninidis und Uwe Skreb und Günther Schroll gegen PCO Stauereibetrieb Paetz & CO Nachf. GmbH, ist es Sache der Mitgliedstaaten, bei Anwendung der den § 3 f. AVRAG zugrundeliegenden Richtlinie 77/187/EWG Näheres zum ‚Widerspruchsrecht' zu bestimmen. Sie können insbesondere auch vorsehen, daß b...

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