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ASoK 5, Mai 2006, Seite 200

OGH: Minderung der Erwerbsfähigkeit

1. Aus der Neuregelung des Leistungsrechtes der bäuerlichen Unfallversicherung, insb. § 149d BSVG, sowie den vorliegenden Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit im Bereich der bäuerlichen Unfallversicherung weiterhin abstrakt zu beurteilen ist. Sie ist daher nicht nur auf die unfallverursachende Tätigkeit ausgerichtet, sondern auf den gesamten Arbeitsmarkt zu beziehen.

2. Daher sind bei der Beurteilung, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß eine Minderung der Erwerbsfähigkeit des Versehrten durch die Folgen eines Arbeitsunfalles besteht, alle dem Versehrten zumutbaren Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. - (§ 149d BSVG)

( 10 ObS 63/05w)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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