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ASoK 5, Mai 2006, Seite 195

EuGH: Pflegegeld für Familienangehörige eines Wanderarbeitnehmers (mit Briefing)

1. Ein Pflegegeld wie das nach dem Salzburger Pflegegeldgesetz vorgesehene stellt keine beitragsunabhängige Sonderleistung im Sinne von Art. 4 Abs. 2b der VO (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, sondern eine Leistung bei Krankheit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a der Verordnung dar.

2. Der Familienangehörige eines im Bundesland Salzburg beschäftigten Arbeitnehmers, der mit seiner Familie in Deutschland wohnt, kann vom zuständigen Träger seines Beschäftigungsortes die Zahlung eines Pflegegeldes wie nach dem Salzburger Pflegegeldgesetz vorgesehenen als einer Geldleistung bei Krankheit gemäß Art. 19 der VO (EWG) Nr. 1408/71 verlangen, wenn er die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, sofern er nicht nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er wohnt, Anspruch auf eine gleichartige Leistung hat.

(, Silvia Hosse gegen Land Salzburg)

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