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ASoK 5, Mai 2006, Seite 194

Verbesserungen für bedürftige Auslandsösterreicher

Bereits im Jahre 1967 wurde ein "Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland" errichtet. Im Lichte der seither gemachten Erfahrungen ist eine auch den legistischen Vorgaben des Bundes Rechnung tragende grundsätzliche Überarbeitung und Anpassung notwendig geworden, die in Form eines neuen Bundesgesetzes über den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF-G) eine zeitgemäße Rechtsgrundlage schaffen soll (RV 1363 BlgNR 22. GP). Prinzipiell dient der AÖF schwer bedürftigen Auslandsösterreichern unabhängig vom Grad der Bedürftigkeit. Gegenüber der bisherigen Regelung tritt nun als neues Element die Möglichkeit hinzu, in besonderen Härtefällen auch frühere österreichische Staatsbürger oder Kinder österreichischer Staatsbürger zu unterstützen, sofern hierfür über die primäre Aufgabe hinaus noch Mittel zur Verfügung stehen. Dabei sollen NS-Opfer und deren Angehörige besonders bevorzugt werden.

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