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ASoK 5, Mai 2006, Seite 194

Arbeitslosengeld: Rekord bei Sperren im Vorjahr

Wie aus den jüngsten Zahlen des AMS hervorgeht, ist die Anzahl der Sperren des Arbeitslosengeldes wegen Missbrauchs im Vorjahr deutlich gestiegen und hat mit 15.979 einen neuen Rekordwert erreicht. Hatte es von 1999 bis 2001 einen kontinuierlichen Rückgang von 11.681 auf 9.893 gegeben, wurde seit 2002 eine jährliche Erhöhung registriert. Die missbräuchliche Verwendung des Arbeitslosengeldes ist durch die §§ 9 und 10 AlVG geregelt. Demnach wird bei einer Verweigerung oder Vereitelung der Arbeitsaufnahme, die vom Betrieb gemeldet wird, eine bis zu achtwöchige Sperre des Arbeitslosengeldes verhängt.

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