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ASoK 5, Mai 2006, Seite 192

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006

Mag. Annemarie Masilko und Mag. Carina Milisits

Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das B-KUVG, das AlVG und das SUG geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 - SRÄG 2006) - Regierungsvorlage (1408 BlgNR 22. GP)

Das SRÄG 2006 wurde am im Ministerrat beschlossen und beinhaltet Änderungen und Anpassungen des Sozialversicherungsrechtes im Bereich des ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG sowie notwendige Adaptierungen im AlVG und SUG, die großteils der Verbesserung der Praxis bzw. der Anpassung an die Rechtsentwicklung dienen.

Im Einzelnen sind insbesondere folgende Maßnahmen hervorzuheben:

Schaffung einer bundesgesetzlichen Ermächtigung für den Einsatz der E-Card für die Anspruchsprüfung im Bereich der Länder und Aufrechnung des jährlichen Service-Entgelts für die E-Card mit einer Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld (In-Kraft-Treten am ):

Das E-Card-System soll auch im Bereich der Prüfung von Ansprüchen gegen Krankenfürsorgeeinrichtungen und Sozialhilfeträger nach landesgesetzlichen Vorschriften eingesetzt werden können. Des Weiteren soll das Service-Entgelt, das nach geltender Rechtslage durch den Krankenversicherungsträger von den krankenversicherten Bezieherinnen und Beziehern von Kinderbetreuungsgeld einzuheben ist, mit den nach dem KBGG auszuzahlenden Leistun...

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