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ASoK 5, Mai 2006, Seite 189

Vergleich, Abgangsentschädigung, freiwillige Abfertigung

Dr. Wolfgang Höfle

Vergleich, Abgangsentschädigung, freiwillige Abfertigung (§ 11 Abs. 2, § 49 Abs. 3 Z 7 ASVG; § 67 Abs. 6 und 8 EStG)

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Der Arbeitgeber hat für ein Betriebsratsmitglied, das bekanntlich unter einem besonderen Kündigungsschutz steht, beim Arbeitsgericht um Erteilung der gerichtlichen Zustimmung zur Kündigung angesucht. Während des laufenden Verfahrens wurde ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen, nach dem der Betriebsrat eine "freiwillige Abfertigung" als Gegenleistung dafür erhält, dass er einer sofortigen einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Während die GKK die Pflichtversicherung auf Grund dieser Zahlung verlängern wollte, hat der VwGH festgestellt, dass es sich bei einer derartigen Zahlung um das Paradebeispiel einer "Abgangsentschädigung" handle; diese sei in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Anmerkung: Dieser Entscheidung ist vorbehaltlos zuzustimmen. Im lohnsteuerlichen Bereich scheint die Beurteilung nicht so eindeutig: Wird im Zuge einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses vom Dienstgeber eine freiwillige Abfertigung zugesagt oder auch einfach (ohne Zusage) ausbezahlt, so ist diese grundsätzlich nach § 67 Abs. 6 EStG steuerbegünstigt. Zu beachten ist alle...

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