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ASoK 5, Mai 2006, Seite 172

Manipulationen an der Zeiterfassung - Rechtsgrundlage der Rückforderung von Gehaltsübergenüssen

Entscheidungsbesprechung zu 9 ObA 53/05t

Mag. Monika Schwaighofer

In dem der Entscheidung 9 ObA 53/05t zugrunde liegenden Sachverhalt hatte ein Arbeitnehmer seine Sollarbeitszeit um 44 % unterschritten und dies durch Manipulationen an der elektronischen Zeiterfassung verdeckt. Es wurde ihm über einen längeren Zeitraum das vereinbarte Vollzeitgehalt ausbezahlt. Im Verfahren vor dem OGH ging es im Wesentlichen um die Rechtsgrundlage der Rückforderung.

1. Bereicherungsrechtliche Grundlage der Rückforderung?

Nach Ablehnung der Rückforderung auf Grundlage schadenersatzrechtlicher Bestimmungen, auf die sich der klagende Arbeitgeber gestützt hatte (siehe dazu unten 2.), bejahte der OGH den Rückforderungsanspruch unter Berufung auf bereicherungsrechtliche Vorschriften, konkret § 1431 ABGB (condictio indebiti - irrtümliche Zahlung einer Nichtschuld).

Bereicherungsansprüche können - unabhängig von einem Schaden - gemäß § 1431 ABGB dann gestellt werden, wenn der Vermögensverschiebung eine Leistung des Verkürzten zugrunde liegt, die rechtsgrundlos war bzw. nachträglich rechtsgrundlos geworden ist. Zusätzlich bedarf es eines Tatbestandes, der den Willen des Leistenden als mangelhaft erscheinen lässt. Dies ist nach dem Gesetzestext des § 1431 ABGB der Irrtum des Leistenden über den Bestand der S...

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