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Universitäten: OGH klärt Mindeststandard für Neueintretende
Position der übergeleiteten Arbeitnehmer nicht restlos geklärt
Der OGH hatte sich im Jänner 2006im Zuge eines Feststellungsverfahrens mit mehreren dienst- bzw. arbeitsrechtlichen, aus der Ausgliederung der Universitäten resultierenden Fragen zu befassen. Mit Beschluss entschied er, dass die Regelungen des VBG für seit neu eingetretene Dienstnehmer bis zum Abschluss eines entsprechenden Kollektivvertrages arbeitsvertraglicher Mindeststandard sind. Davon abweichende Sondervereinbarungen i. S. d. § 36 VBG sind laut OGH "nur in jenen Ausnahmefällen zulässig, die infolge ihrer besonderen Lage im Einzelfall nach den zwingenden Normen des VBG nicht ohne weiteres eingeordnet werden können und daher einer abweichenden Sonderregelung bedürfen". Die weiteren beantragten Feststellungen wies der OGH z. T. mangels Feststellungsinteresses, z. T. in der Sache ab.
1. Sachverhalt
Der Antragsteller war eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitnehmer, die gemäß § 4 Abs. 2 ArbVG kollektivvertragsfähig ist.
Antragsgegner war der Dachverband der Universitäten. Diesem wurde gemäß § 108 Abs. 3 Universitätsgesetz (UG) die Kollektivvertragsfähigkeit i. S. d. ArbVG zuerkannt. Sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner sind daher gemäß § 54 Abs. 2 ASGG als Parteien legitimiert.
Mit seinem a...