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Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
Neuerungen ab 1. 1. 1997 im Überblick
Mit ist eine Novelle zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in Kraft getreten (BGBl. Nr. 9/1997 vom ). Die Novelle enthält neben Änderungen zur „praktikableren Gestaltung des ASchG" (Vorblatt) redaktionelle Anpassungen des seit geltenden Gesetzes. Gleichzeitig erfolgt aus rechtssystematischen Gründen eine Änderung des AVRAG, notwendig werden auch Anpassungen des MSchG.
Die Novelle hat das Ziel, die Umsetzung des ASchG zu erleichtern, ohne aber gleichzeitig den erreichten Standard des Arbeitnehmerschutzes zu verschlechtern, und ist weitgehend Ergebnis von Sozialpartnerverhandlungen. Bedacht genommen wurde auf die Bedürfnisse der betrieblichen Praxis, entsprechend den Verhandlungsergebnissen wurden auch einzelne qualitative Verbesserungen für Arbeitnehmer/innen in die Novelle aufgenommen. Aufgrund der aktuellen Diskussion zu den Arbeitnehmerschutzbestimmungen in der Öffentlichkeit erscheinen folgende Regelungen der ASchG-Novelle von besonderem Interesse:
• Koordinationspflichten bei Beschäftigung betriebsfremder Arbeitnehmer/innen (§ 8 Abs. 2 Z 1 ASchG):
Die Informations- und Unterweisungspflichten der Arbeitgeber/innen für betriebsfremde Arbeitnehmer/innen werden eingeschränkt: Arbeitgeber/innen haben künftig nur noch erforderlich...