Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 1, Jänner 1997, Seite 4

Neue Öffnungszeiten an Werktagen und die begleitenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen

Peter Zeitler

Das Jahr 1997 wird für die Unternehmen des Einzelhandels neue Öffnungszeiten bringen:

Montag bis Freitag: Allgemein 6.00 bis 19.30 Uhr,

Bäckereibetriebe ab 5.30 Uhr; Süßwarengeschäfte bis 20.30 Uhr

Kein Abendverkauf bis 21 Uhr mehr.

Samstag: 6.00 bis 17.00 Uhr, an den letzten vier Samstagen vor dem 24. Dezember (Vorweihnachtssamstage) bis 18 Uhr.

Gesamtoffenhaltezeit: Die Gesamtoffenhaltedauer darf in einer Kalenderwoche 66 Stunden nicht überschreiten.

Der Landeshauptmann kann diesen Rahmen für Geschäfte in Stadt- und Ortskernen mit Verordnung auf 75 Stunden verlängern.

24. Dezember: Öffnungszeit bis 14.00 Uhr, wenn dieser Tag auf einen Samstag fällt, 13.00 Uhr;

Süßwaren und Naturblumen bis 18 Uhr, Christbäume bis 20 Uhr.

31. Dezember: Öffnungszeit bis 17.00 Uhr, wenn dieser Tag auf einen Samstag fällt, 13.00 Uhr;

Lebensmittel bis 18 Uhr, Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel bis 20 Uhr.

Sonderregelungen

Tourismus: Der Landeshauptmann kann während der Sommerzeit für Tourismusorte oder touristisch besonders wichtige Teile von Orten einen späteren Ladenschluß (bis 21.00 Uhr), an Samstagen allgemein oder für Ver...

Daten werden geladen...