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Neue Öffnungszeiten an Werktagen und die begleitenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen
Das Jahr 1997 wird für die Unternehmen des Einzelhandels neue Öffnungszeiten bringen:
Montag bis Freitag: Allgemein 6.00 bis 19.30 Uhr,
Bäckereibetriebe ab 5.30 Uhr; Süßwarengeschäfte bis 20.30 Uhr
Kein Abendverkauf bis 21 Uhr mehr.
Samstag: 6.00 bis 17.00 Uhr, an den letzten vier Samstagen vor dem 24. Dezember (Vorweihnachtssamstage) bis 18 Uhr.
Gesamtoffenhaltezeit: Die Gesamtoffenhaltedauer darf in einer Kalenderwoche 66 Stunden nicht überschreiten.
Der Landeshauptmann kann diesen Rahmen für Geschäfte in Stadt- und Ortskernen mit Verordnung auf 75 Stunden verlängern.
24. Dezember: Öffnungszeit bis 14.00 Uhr, wenn dieser Tag auf einen Samstag fällt, 13.00 Uhr;
Süßwaren und Naturblumen bis 18 Uhr, Christbäume bis 20 Uhr.
31. Dezember: Öffnungszeit bis 17.00 Uhr, wenn dieser Tag auf einen Samstag fällt, 13.00 Uhr;
Lebensmittel bis 18 Uhr, Süßwaren, Naturblumen und Silvesterartikel bis 20 Uhr.
Sonderregelungen
Tourismus: Der Landeshauptmann kann während der Sommerzeit für Tourismusorte oder touristisch besonders wichtige Teile von Orten einen späteren Ladenschluß (bis 21.00 Uhr), an Samstagen allgemein oder für Ver...