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Anrechnung von Vordienstzeiten im Dienstvertrag
• Anrechnung von Vordienstzeiten im Dienstvertrag
PV-Praxis 3/2004, 18 - 22.
Die Autoren geben folgenden Praxistipp: „Erscheint aus Arbeitgebersicht eine umfassende Anrechnung geboten (weil der umworbene Stellenanwärter andernfalls nicht zu bekommen ist), empfiehlt es sich, wenigstens hinsichtlich der kostenintensiveren Ansprüche (z. B. Jubiläumsgeld, Firmenpension, längere Kündigungsfristen) eine gewisse Mindestbeschäftigungsdauer im aktuellen Dienstverhältnis festzulegen." Ein Beispiel für eine derartige Formulierung wäre: „Dem Arbeitnehmer werden für sämtliche Rechtsansprüche, die sich nach der Dienstzeit richten, Vordienstzeiten im Ausmaß von 19 Jahren angerechnet. Abweichend davon wird aber ausdrücklich vereinbart, dass die genannte Vordienstzeitenanrechnung für Ansprüche auf Jubiläumsgeld, auf Beteiligung an der betrieblichen Pensionsregelung und auf Einhaltung der erhöhten Arbeitgeberkündigungsfristen erst nach einer tatsächlichen Beschäftigungszeit von x Jahren im vorliegenden Dienstverhältnis berücksichtigt wird."