Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Fehlende Urlaubsaufzeichnungen können zu Beitragsnachverrechnungen führen
•Fehlende Urlaubsaufzeichnungen können zu Beitragsnachverrechnungen führen (§ 11 ASVG)
www.lvaktuell.at: News vom 13. 7. 2004: .
Führt der Arbeitgeber im Betrieb keine Urlaubsaufzeichnungen und bleibt er auch sonst jeglichen Nachweis für den Verbrauch eines Urlaubs schuldig, so kann die Behörde im Zuge einer Prüfung annehmen, dass der komplette Urlaub bei der Beendigung des Dienstverhältnisses noch unverbraucht war und daher einer Pflichtversicherungsverlängerung bzw. Beitragsnachverrechnung zu Grunde zu legen ist.