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Fallweise und geringfügige Beschäftigte
• Fallweise und geringfügige Beschäftigte (§§ 5, 471 a ff. ASVG)
ARD 5509/12/2004: .
Fallweise Beschäftigte, deren Entgelt die tägliche Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt, sind auch bei Beurteilung der Verpflichtung zur Entrichtung des pauschalierten Dienstgeberbeitrages zu berücksichtigen.