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ASoK 8, August 2004, Seite 289

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2004 - SRÄG 2004

Mag. Harald Kaszanits

Wegfall der Chefarztpflicht

Ab 2005 wird es größtenteils keine chefärztliche Bewilligung mehr durch die Sozialversicherung geben. Der Patient erhält sein Rezept vom Arzt, die Bewilligung durch den chefärztlichen Dienst der Sozialversicherung fällt weg.

Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger

Nach der rückwirkenden Aufhebung wesentlicher Teile der gesetzlichen Regelungen zum Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger durch den VfGH wird nunmehr eine pauschale Bewertung der „rechtsgrundlos" erfolgten Zahlungsströme zwischen dem Ausgleichsfonds und den einzelnen Krankenversicherungsträgern erfolgen und die Rückabwicklung durch Normierung von genau bezifferten Verbindlichkeiten des Ausgleichsfonds durchgeführt werden (siehe Neumann, ASoK 2004, 183 ff.)

Aliquotierung des Unfallversicherungsbeitrages für Selbstständige

Der Jahresbeitrag zur Unfallversicherung wird von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) mit den Beiträgen für das erste Quartal eines jeden Jahres vorgeschrieben. Er richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern ist für alle Versicherten gleich hoch und ist ein Jahresbetrag, der heuer € 83,16 beträgt.

Ab wird der Unfallversicherungsbeitrag...

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