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Sachleistungen im EU-Ausland
Sachleistungen im EU-Ausland (Art. 22 VO [EWG] Nr. 1408/71 i. d. F. der VO [EG] Nr. 631/2004)
Während des Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben Versicherte Anspruch auf die Sachleistungen, die sich als medizinisch notwendig erweisen. Für Sachleistungen, für die aus praktischen Gründen eine vorherige Vereinbarung zwischen dem Patienten und der die medizinische Leistung erbringenden Einrichtung erforderlich ist, hat die Verwaltungskommission für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer eine Liste dieser Sachleistungen zu erstellen.
Sachleistungen bei Schwangerschaft und Entbindung
Die Sachleistungen bei Schwangerschaft und Entbindung, die sich während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat als notwendig erweisen, werden gemäß Art. 22 Abs. 1 Buchstabe a Z i VO (EWG) Nr. 1408/71 auf Rechnung des zuständigen Trägers erbracht; die bisherigen Einschränkungen entfallen. Beschluss Nr. 195 vom , ABl. L 160 vom , S. 135, in der berichtigten Fassung ABl. L 212 vom , S. 82.
Sachleistungen nach vorheriger Vereinbarung
Hauptkriterien für Sachleistungen, für die eine vorherige Vereinbarung zwischen dem Patienten und der die Leistung im anderen Mitgliedstaat ...