Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 8, August 2004, Seite 286

Eckpunkte der Pensionsharmonisierung

Mag. Harald Kaszanits

Nach 22 politischen Verhandlungsrunden zwischen den Sozialpartnern und der Bundesregierung sind die Gespräche zur Harmonisierung der Pensionen abgeschlossen.

Die Bundesregierung wird nun über den Sommer ein Modell ausarbeiten und in Begutachtung schicken. Das Prinzip heißt: Gleiche Beiträge bringen gleiche Leistung. Der Entwurf soll im Herbst dem Parlament vorgelegt werden. Die Zielsetzung, das neue harmonisierte System mit in Kraft treten zu lassen, bleibt aufrecht.

Die Harmonisierung im Detail

Grundsatz

Ziel ist es, nach 45 Versicherungs/Beitragsjahren für alle erwerbstätigen Versicherten im Alter von 65 Jahren eine Pension in der Höhe von 80 % des Lebensdurchschnittseinkommens zu erzielen.

Pensionskonto

Für jeden Versicherten wird ein transparentes Pensionskonto eingerichtet, auf dem seine eingezahlten und aufgewerteten Beiträge sowie seine erworbenen Leistungsansprüche (z. B. Kinderzeiten, Arbeitslosigkeit) ausgewiesen werden.

Leistungsgarantie

In die auf dem Pensionskonto ausgewiesenen Ansprüche kann nicht eingegriffen werden. Der Bund bürgt im Rahmen einer Ausfallshaftung vor allem für Risiken der Armut (AZ-Richtsatz), der Erwerbsunfähigkeit (Arbeitslosigkeit und Krankheit) und Inf...

Daten werden geladen...