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Arbeitsrechtliche Aspekte von Dienstfahrzeugen
Mustervereinbarung über die dienstliche und private Nutzung von Dienstfahrzeugen
Das Thema Dienstfahrzeug - auch Firmenfahrzeug genannt - wirft oft arbeitsrechtliche, steuerrechtliche sowie privatrechtliche Fragen auf. In diesem Artikel werden hauptsächlich arbeitsrechtliche Aspekte näher behandelt.
Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass die Überlassung eines Dienstfahrzeuges jeglicher gesetzlicher Regelung entbehrt. Die Zurverfügungstellung eines Dienstautos kann daher nur auf einer dispositiven Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen.
Kollektivvertrag
Auch in diversen Kollektivverträgen konnten keine Bestimmungen arbeitsrechtlicher Natur betreffend Überlassung eines Firmenfahrzeuges gefunden werden, lediglich betreffend die Verwendung von Privat-Pkw für Dienstreisen finden sich in einigen Kollektivverträgen bestimmte Regelungen.
Konkludente Überlassung
Konkludente Willenserklärungen kommen gerade im Arbeitsrecht häufig vor. Durch so genanntes schlüssiges Verhalten können - soweit keine Schriftform vorgesehen ist - auch rechtsgültige Verträge zustande kommen.
Da aber im Arbeitsrecht ohnedies die meisten Belange in Gesetzen, Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sind, kommt der Konkludenz keine große Bedeutung zu. Was allerd...