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ASoK 8, August 2004, Seite 253

Ausgewählte Fragen zum Arbeitsrecht der Hausbesorger und Hausbetreuer

Unterschiede im Hinblick auf Inhalt und Umfang der Arbeitspflicht und den Entgelt(fortzahlungs)anspruch

Mag. Robert Brunner und Mag. Erwin Rath

Obwohl Hausbesorger und Hausbetreuer im Wesentlichen die gleichen Tätigkeiten verrichten - nämlich die Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses - finden auf deren Arbeitsverhältnisse unterschiedliche arbeitsrechtliche Bestimmungen Anwendung. Der folgende Beitrag behandelt einige für die arbeitsrechtliche Praxis relevante Fragen näher, die nach den jeweils geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen in der Regel unterschiedlich zu lösen sind.

1. Zur Rechtslage

Das Hausbesorgergesetz (HBG) findet nach § 31 Abs. 5 HBG weiterhin Anwendung auf zum bestehende bzw. spätestens mit diesem Datum abgeschlossene Arbeitsverhältnisse von Hausbesorgern i. S. d. § 2 HBG, und zwar auch dann, wenn diese Arbeitsverträge nach diesem Datum verlängert oder geändert wurden. Das HBG findet daher auch Anwendung auf am 30. 6. 2000 bestehende Hausbesorger-Arbeitsverhältnisse, in die ein Arbeitgeber im Wege einer Vertragsübernahme eintritt.

Nach dem neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse, die die Hausbetreuung i. S. d. § 23 Abs. 1 Mietrechtsgesetz (MRG) zum Inhalt haben (im Folgenden als Hausbetreuer-Arbeitsverhältnisse bezeichnet), sind vom HBG nicht e...

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