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SWI 8, August 2011, Seite 365

Europäische Menschenrechtskonvention und Steuern

Gerald Toifl

Der EGMR wird in letzter Zeit zunehmend auch mit steuerlichen Fragen konfrontiert. Baker (European Taxation 2011, 253 ff.) berichtet von jüngst entschiedenen Fällen, in denen die Beschwerdeführer unter Berufung auf andere Bestimmungen der EMRK als Art. 6 auch rein steuerrechtliche Fragen dem EGMR zur Entscheidung vorgelegt haben. So musste der EGMR am in Wasmuth gg. Deutschland darüber entscheiden, ob die deutsche Kirchensteuer mit der Religionsfreiheit und dem Recht auf Privatleben nach der EMRK insofern in Einklang steht, als sich die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft des Kirchensteuerpflichtigen aus einer von den Gemeinden an den Arbeitgeber ausgestellten Bestätigung ergibt. Der EGMR hat dies letztendlich bejaht, weil eine solche Bestätigung nur für steuerliche Zwecke ausgestellt werde und daher verhältnismäßig sei. Baker weist aber darauf hin, dass steuerliche Berater zunehmend auch die Vorschriften der EMRK bei ihren prozesstaktischen Überlegungen berücksichtigen sollten.

Rubrik betreut von: Toifl
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