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SWI 8, August 2011, Seite 364

Deutschland: Abzugsfähigkeit eines Arbeitszimmers trotz privater Mitbenutzung

(B. R.) Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln (Urteil vom , 10 K 4126/09) sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (Arbeitszimmer im Wohnungsverband) auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen oder betrieblichen Nutzungsanteils prinzipiell steuerlich abzugsfähig.

Im dem Urteil zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Unternehmer den anteiligen Abzug der Kosten für einen jeweils zur Hälfte als Wohnzimmer und zur Erledigung seiner Büroarbeiten genutzten Raum beantragt.

Das Finanzgericht stützte seine Entscheidung im Wesentlichen auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom , GrS 1/06, BStBl. II 2010, 672, zu gemischt veranlassten Reisekosten sowie auf das BFH-Urteil vom , VI R 12/10, zu einer beruflich motivierten Sprachreise in das Ausland mit privaten Anteilen, in denen der BFH ebenfalls jeweils eine anteilige Berücksichtigung der Aufwendungen zugelassen hatte. Das Finanzgericht verwies darauf, dass in der Vergangenheit unter Hinweis auf das Aufteilungsverbot eine Berücksichtigung der Aufwendungen für einen derart gemischt genutzten Raum stets versagt wurde (z. B. Urteil vom , VI R 101/87, BStBl. II 1992, 304), die Frage aber nun nach Aufgabe des Aufteilungsve...

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