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OGH: Recht auf Beschäftigung (mit Briefing)
• 1. Die Teilnahme eines Profifußballers am Training seiner Kampfmannschaft und an deren Lehrgängen ist von seinem Anspruch auf Beschäftigung umfasst und durch einstweilige Verfügung sicherbar.
• 2. Die Teilnahme an allen Spielerbesprechungen, an sonstigen den der Spiel- und Wettkampfvorbereitung dienenden Veranstaltungen, an sportmedizinischen und sporttherapeutischen Maßnahmen, an In- und Auslandsreisen, an allen sonstigen Darstellungen des Vereins oder der Spieler zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit für den Verein sowie an allen sportlichen Veranstaltungen desselben muss nicht ermöglicht werden, soweit nicht dargelegt werden konnte, dass die Teilnahme zur Aufrechterhaltung der spielerischen Qualifikation unbedingt erforderlich ist. - (§ 1157 ABGB)
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BRIEFING
Recht auf Beschäftigung als Inhalt des Arbeitsvertrages
1. Ansatzpunkte für ein Recht auf Beschäftigung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses
Das österreichische Arbeitsrecht gewährt einem Arbeitnehmer nach allgemeiner Ansicht im Regelfall kein Recht auf Beschäftigung. Ein Arbeitnehmer, der bereit ist, seine Leistung ...