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ASoK 5, Mai 2007, Seite 198

Umsatzsteuer auf Ausbildungskostenrückersatz

Dr. Wolfgang Höfle

Umsatzsteuer auf Ausbildungskostenrückersatz

ARD 5760/8/2007: Bundesweiter Fachbereich Umsatzsteuer .

Ist für den Fall der (vorzeitigen) Beendigung des Dienstvertrages eine Kompensationszahlung zu leisten, so ist dies Entgelt für eine Sachleistung des Arbeitgebers. Der nach § 2d AVRAG vereinbarte Kostenersatz durch den Arbeitnehmer ist daher umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Sachleistung des Arbeitgebers und unterliegt insgesamt dem Normalsteuersatz.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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