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Umsatzsteuer auf Ausbildungskostenrückersatz
• Umsatzsteuer auf Ausbildungskostenrückersatz
ARD 5760/8/2007: Bundesweiter Fachbereich Umsatzsteuer .
Ist für den Fall der (vorzeitigen) Beendigung des Dienstvertrages eine Kompensationszahlung zu leisten, so ist dies Entgelt für eine Sachleistung des Arbeitgebers. Der nach § 2d AVRAG vereinbarte Kostenersatz durch den Arbeitnehmer ist daher umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Sachleistung des Arbeitgebers und unterliegt insgesamt dem Normalsteuersatz.