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Keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Männer ab 56
• Keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Männer ab 56 (§ 2 Abs. 8 AMPFG)
PV-Info 4/2007, 28 ff.: Artikel von Monika Kunesch; .
Frauen waren bislang ab 56, Männer ab 58 vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag befreit (§ 2 Abs. 8 AMPFG). Der VwGH hat aber kürzlich entschieden, dass diese Unterscheidung eine Diskriminierung auf Grund des Geschlechts sei. Als Folge dieses Erkenntnisses kann ein Rückforderungsantrag für die Arbeitslosenversicherungsbeiträge von 56- und 57-jährigen männlichen Arbeitnehmern gestellt werden (§ 5 Abs. 1 AMPFG i. V. m. § 69 ASVG). Verjährung liegt noch nicht vor, weil diese Alters-Regelung erst seit in Geltung stand. Details zu den Modalitäten der Rückforderung finden sich u. a. in dem o. a. Artikel.