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Zuschuss zur Entgeltfortzahlung
• Zuschuss zur Entgeltfortzahlung (§ 53b ASVG)
Protokoll vom über die Sozialpartner-Besprechung bezüglich Fragen aus dem Melde-/Versicherungs-/Beitragsbereich im Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger vom , 32-MVB-51.1/06 Af-Dm/Mm.
Für Unternehmen, die nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigen, gibt es gemäß § 53b ASVG einen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung des Dienstgebers durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. Weder aus dem Wortlaut des § 53b ASVG noch aus der dazu ergangenen Verordnung kann abgeleitet werden, dass auch freie Dienstnehmer zu berücksichtigen sind. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt berücksichtigt dies in ihrer Verwaltungspraxis und zählt bei der Ermittlung der Anzahl der Dienstnehmer nur die "echten" Dienstnehmer.
Anmerkung:
Damit widerspricht der Hauptverband (m. E. zu Recht) der in DRdA 2006, 351 (356) vertretenen Ansicht, dass bei der Ermittlung der Zahl der Dienstnehmer eines Unternehmens auch freie Dienstnehmer mitzuzählen seien.