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Saisonverlängerung im Gastgewerbe: Keine Verlängerung der Pflichtversicherung durch Überstunden-Guthaben
• Saisonverlängerung im Gastgewerbe: Keine Verlängerung der Pflichtversicherung durch Überstunden-Guthaben
PV-Info 4/2007, 27: Artikel von Christa Kocher; .
Der Zusatzkollektivvertrag zur Saisonverlängerung sollte Zeiten der Arbeitslosigkeit der Dienstnehmer in Saisonbetrieben verkürzen. Dies sollte dadurch geschehen, dass die Dienstverhältnisse am Ende der Saison um Überstunden und einen verpflichtend zu verbrauchenden Urlaub verlängert werden. Die erstgenannte Maßnahme - also die Verlängerung der Arbeitsverhältnisse um Überstunden - ist jedoch laut VwGH nichtig. Die Parteien des Kollektivvertrages überschreiten dadurch nämlich ihre Regelungsbefugnis nach § 2 ArbVG. Die Nachverrechnung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen derartigen Verlängerungszeitraum ist daher rechtswidrig.
Anmerkung:
Die auszuzahlenden "Gutstunden" sind nach dem VwGH als Überstunden 1 : 1,5 auszuzahlen. Das VwGH-Erkenntnis ist wohl so zu verstehen, dass zwar die Pflichtversicherung nicht verlängert wird, die ausbezahlten Gutstunden jedoch dem letzten Beitragszeitraum als laufender Bezug hinzuzurechnen sind.