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EU-Dienstleistungsrichtlinie und Einheitlicher Ansprechpartner
Anforderungen aus der Praxis
Nach der erfolgten Beschlussfassung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welche zu Beginn des Jahres im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, stehen nun die nationalen Umsetzungserfordernisse im Vordergrund der - bis dato nicht mehr ganz so öffentlichen - Diskussion. Vielmehr wird auf Experten- und Beamtenebene darüber beraten, wer (und in welcher Form) die laut Richtlinie verpflichtende Einrichtung der sog. Einheitlichen Ansprechpartner übernehmen soll. Sie sollen es künftig ermöglichen, dass Dienstleistern bei ihren grenzüberschreitenden Tätigkeiten eine einzige Kontaktstelle im Land der Dienstleistungserbringung zur Verfügung steht, über die alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können. Der folgende Beitrag soll aus der Sicht von Praktikern, welche mit den Informationsbedürfnissen von Dienstleistungsexporteuren befasst sind, deren Anforderungen in den Entscheidungsprozess über die Ausgestaltung der Einheitlichen Ansprechpartner einbringen.
1. Umfassende Anforderungen der Dienstleistungserbringer
Aufgrund fehlender Rechts- und Behördenkenntnis, allfälliger Sprachbarrieren und räumlicher Distanzen gestalten sich die Informations- und Unterstützungsbedürfnisse von Dienstleistu...