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SWI 8, August 2011, Seite 360

Übernahmegarantien von der Mehrwertsteuer befreit

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

In seinem Urteil vom , Rs. C-540/09, Skandinaviska Enskilda Banken AB Momsgrupp, hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Abgabe einer Übernahmegarantie i. Z. m. der Emission von Aktien von der Mehrwertsteuer befreit ist oder nicht. Diesem Urteil lag folgender Ausgangssachverhalt zugrunde:

Skandinaviska Enskilda Banken AB Momsgrupp (im Folgenden: SEB) ist ein schwedisches Kreditinstitut, das an der Spitze einer „Mehrwertsteuergruppe“ steht. Dieses Kreditinstitut erbringt auch Dienstleistungen der Unternehmensfinanzierung i. V. m. der Ausgabe von Finanzinstrumenten. Im Jahr 2002 gab SEB zusammen mit einer anderen Mitgliedsgesellschaft derselben Mehrwertsteuergruppe gegenüber einer dritten Gesellschaft Übernahmegarantien ab, nach denen die Mitglieder dieser Gruppe sich verpflichteten, am Ende der Zeichnungsfrist nicht gezeichnete Aktien dieser Gesellschaft zu erwerben (im Folgenden: Übernahmegarantie). Für die Abgabe dieser Garantie wurden die Mitglieder der Gruppe durch die Zahlung einer Provision vergütet. In der Annahme, dass die Abgabe von Übernahmegarantien von der Mehrwertsteuer befreit sei, wurde von der Mehrwertsteuergruppe in Bezug auf die Zahlung dieser Provisio...

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