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OGH: Karenzurlaubsgeld
• Gegen die Regelung des § 11 Abs. 2 KGG, die eine Verlängerung der Anspruchsdauer des Karenzurlaubsgeldes nur bei Inanspruchnahme des Karenzurlaubsgeldes durch den zweiten Elternteil und nicht auch bei Inanspruchnahme der Teilzeitbeihilfe für unselbständig erwerbstätige Mütter vorsieht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. – (§ 11 Abs. 2 KGG)
( 10 Ob S 266/99 m)