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Die Kapitalverkehrsfreiheit und Kapitalbeteiligungen in der EuGH-Rechtsprechung
The Free Movement of Capital and Shareholdings in ECJ Case Law
The free movement of capital is the only EU freedom that is also valid in relation to third countries. Therefore, determining whether the free movement of capital and/or the freedom of establishment apply to a restrictive measure concerning shareholdings is an essential issue. So far ECJ case law has not given clear guidance on the criteria for delimiting these two freedoms. Karoline Spies gives a critical overview of ECJ case law on the application of the free movement of capital on shareholdings in direct taxation and also takes a closer look at the corresponding ECJ case law in company law.
Die Kapitalverkehrsfreiheit und Drittstaaten
Die Kapitalverkehrsfreiheit nimmt unter den unionsrechtlichen Grundfreiheiten eine Sonderstellung ein: Sie ist die einzige Grundfreiheit, die auch gegenüber Drittstaaten zur Anwendung kommt. Der innerhalb der EU durch die Grundfreiheiten verwirklichte Binnenmarkt, der im Verhältnis zu Drittstaaten gerade nicht gilt, legt jedoch nahe, dass der Kapitalverkehrsfreiheit im Verhältnis zu Drittstaaten ein anderes Verständnis als innerhalb der EU zukommen soll. Dementsprechend legt auch der EuGH seit Beginn seiner steuerlichen Rechtsprechung zur Kapitalverk...