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Probleme der Übertragung von Leistungszusagen in Pensionskassen
• Probleme der Übertragung von Leistungszusagen in Pensionskassen (PKG)
RdW 2/2004, Artikel-Nr. 83: Artikel von Georg Grießer.
Der Autor versucht zu argumentieren, dass im Zweifel der Arbeitgeber auch nach einer allfälligen Übertragung den Arbeitnehmern gegenüber weiterhin direkt haftet.
Anmerkung: Einen wesentlichen Aspekt sollte man m. E. ergänzen: Im Zuge von solchen Übertragungen haben die Arbeitnehmer - und dies wurde wohl regelmäßig auch kommuniziert - eine viel sicherere Pensionszusage erhalten, weil das Insolvenzrisiko der Pensionskasse doch wesentlich geringer ist als das des eigenen Arbeitgebers, wobei ja das IESG Pensionszusagen nur teilweise abdeckt.