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ASoK 4, April 2004, Seite 139

Echtes Dienstverhältnis eines Expeditarbeiters trotz Arbeitsablehnungsrecht

Dr. Wolfgang Höfle

Echtes Dienstverhältnis eines Expeditarbeiters trotz Arbeitsablehnungsrecht (§ 1151 ABGB)

ARD 5479/9/2004: 8 Ob A 86/03 k.

In der vorliegenden Vereinbarung fand sich zwar eine Möglichkeit für den Arbeitnehmer, Beschäftigungsangebote des Arbeitgebers auszuschlagen. Gewollt war aber nach S. 140Ansicht des OGH ein durchgehendes Dauerschuldverhältnis, u. a. deshalb, weil der Arbeitnehmer in fixen Schichten tätig war und Erkrankungen unter Vorlage einer Krankenstandsbestätigung dem Expeditleiter meldete. Eine tatsächliche Ausübung des Ablehnungsrechts fand zudem nicht statt.

Das vertragsgemäß eingeräumte Vertretungsrecht schließt die persönliche Abhängigkeit nur dann aus, wenn das Vertretungsrecht auch tatsächlich genutzt wird oder bei objektiver Betrachtung zu erwarten ist, dass eine solche Nutzung erfolgt.

Anmerkung: Auf den ersten Blick widersprechen die Ausführungen des OGH der VwGH-Judikatur, nach der die bloße Vertretungs- bzw. Auftragsablehnungsmöglichkeit (wegen der dadurch bewirkten persönlichen Unabhängigkeit) genügt, um ein echtes Dienstverhältnis auszuschließen. Bei näherer Betrachtung liegt dieser Widerspruch aber nicht vor, weil der OGH nicht nur darauf abstellt, ob das Ver...

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