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SWI 8, August 2011, Seite 346

EuGH: Staatsmonopol für Pferdewetten und Dienstleistungsfreiheit über das Internet

Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen, wie es in Frankreich verwirklicht ist, kann gerechtfertigt sein, wenn mit ihm das Ziel der Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Gefahren (Bekämpfung von Betrug und Kriminalität sowie Schutz der Sozialordnung, insb. Vermeidung von unerwünschter Spielsucht) in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird. Die Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit, die ein solches Monopol darstellt, ist in Bezug auf sämtliche Vertriebskanäle für diese Wetten zu beurteilen. Zur Frage, ob der Markt für online angebotene Pferdewetten vom gesamten Sektor der Pferdewetten getrennt zu betrachten ist, verweist der EuGH auf seine Rechtsprechung, wonach das Internet lediglich ein Vertriebskanal für Glücksspiele ist. Der Markt für Pferdewetten sollte daher grundsätzlich in seiner Gesamtheit betrachtet werden, unabhängig davon, ob die fraglichen Wetten über die traditionellen Kanäle, d. h. physische Annahmestellen, oder über das Internet angeboten werden (, Zeturf).

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