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VfGH kippt Reform der Krankenkassen-Finanzierung
Der VfGH hat am , G 279/02, das mit der 60. ASVG-Novelle (BGBl. I Nr. 140/2002) vor zwei Jahren beschlossene Modell zur Sanierung der finanzschwachen Krankenkassen aufgehoben. Alle wesentlichen Elemente der Reform - die Neuorganisation des Ausgleichsfonds durch Einbeziehung weiterer Krankenkassen, die Regelungen über „Zielvereinbarungen", erhöhte Beiträge und „Zwangsdarlehen" für einzelne Krankenkassen - wurden aus gleichheitsrechtlichen bzw. rechtsstaatlichen Gründen als verfassungswidrig erkannt. Eine Reparaturfrist gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG wurde dem Gesetzgeber nicht gewährt. Vielmehr hat das Höchstgericht angeordnet, dass die aufgehobenen Bestimmungen nicht mehr anzuwenden sind. Mehr dazu auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/presse/PMV_Krankenkassen.html