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ASoK 6, Juni 2006, Seite 237

OGH: Nachschuss an Pensionskasse

Der Anspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Dienstgeber auf Leistung eines Nachschusses an die Pensionskasse ist nach § 3d Abs. 1 Z 1 IESG im Rahmen der dort geregelten Begrenzung gesichert. - (§ 3d IESG)

"Aus den Wertungen des Gesetzgebers bezüglich Betriebspensionsansprüchen gegenüber dem Dienstgeber in § 3d IESG ergibt sich, dass der Gesetzgeber eine Begrenzung auf das aus § 3d ersichtliche Ausmaß beabsichtigte. Ansprüche auf Pensionszahlungen gegenüber einer Pensionskasse i. S. d. PKG sind nicht gesichert (§ 1 Abs. 3 Z 6 IESG). S. 238Bejahte man nun, wie es der Kläger fordert, eine unlimitierte Sicherung seines vertraglichen Anspruches gegenüber dem Arbeitgeber auf Leistung eines Nachschusses an die Pensionskasse, stellte das einen unlösbaren Wertungswiderspruch zu den genannten Bestimmungen des IESG dar: Im Falle der Insolvenz der Pensionskasse wären entsprechende Pensionsansprüche überhaupt nicht gesichert. Im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers, der unmittelbar zur Leistung von Betriebspensionszahlungen verpflichtet ist, bestünde die Limitierung i. S. d. § 3d IESG. Da der hier zu beurteilende Fall wirtschaftlich dem § 3d Abs. 1 Z 1 IESG nahe kommt - die Pensionskasse kann die dem Kläger einzelvertraglich zugesagte Pensionsleistung deshalb nicht in voller ...

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