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Sachbezüge bei freien Dienstverträgen und Werkverträgen
• Sachbezüge bei freien Dienstverträgen und Werkverträgen (§ 15 EStG)
www.bmf.gv.at: Information vom .
Werden vom Auftraggeber Sachbezüge gewährt, dann sind sie mit dem tatsächlichen Wert (Mittelwert am Verbrauchsort) zu bewerten. Es bestehen aber auch keine Bedenken, wenn man die sich aus der Sachbezugsverordnung ergebenden Werte heranzieht (LStR 2002, Rz. 138 ff.).
Anmerkung: Das BMF bietet mit dieser Aussage interessante Gestaltungsmöglichkeiten zwischen Unternehmen. Die Sachbezugs-Verordnung enthält teilweise günstige Regelungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung einer Wohnung, eines Pkw oder eines Kfz-Abstellplatzes.