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Unzulässige Beitragsvorschreibung für unbekannte Dienstnehmer
• Unzulässige Beitragsvorschreibung für unbekannte Dienstnehmer (§ 42 Abs. 3 ASVG)
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Feststellungen über die Versicherungspflicht sind immer in Bezug auf bestimmte Dienstgeber und bestimmte Dienstnehmer zu treffen. Für nicht näher feststellbare Beschäftigungsverhältnisse unbekannter Personen darf die Gebietskrankenkasse daher keine Dienstnehmeranzahl bzw. Lohnsummen schätzen und auf Grund dieser eine Beitragsnachverrechnung vornehmen. Es wäre im Übrigen verfassungsrechtlich bedenklich, auf diese Weise zu virtuellen Pflichtversicherungen zu gelangen, die keiner versicherten Person zugeordnet werden können und daher auch nicht die Leistungsberechtigung dieser (unbekannten) Personen zu begründen vermögen.
Anmerkung: Während im lohnsteuerlichen Bereich pauschale Nachforderungen eine gesetzliche Grundlage haben (vgl. § 86 Abs. 2 EStG), ist es im ASVG erforderlich, Nachforderungen einer versicherten Person konkret zuzuordnen. Die Entscheidung ist deswegen besonders interessant, weil GPLAs (Gemeinsame Prüfung aller Lohnabgaben), die von Mitarbeitern der Finanzverwaltung durchgeführt werden, u. U. auf eine personenbezogene Sachverhaltsfeststellung verzichten. Wenn das Prüforgan dann sein Gutachten...